Für ein erfolgreiches Studium, neben den Herausforderungen der Elternschaft.

Studienbeihilfe aus der Dr. Wolff’schen Stiftung

Die Dr. Wolff’sche Stiftung gewährt eine Studienbeihilfe an bedürftige, besonders begabte und damit besonders förderungswürdige Studenten/jungen Wissenschaftler bzw. Studentinnen oder Wissenschaftlerinnen der Philipps-Universität Marburg. Wer Einkünfte oder (tatsächlich durchsetzbare) Unterhaltsansprüche hat, welche den BaFöG-Höchstsatz erreichen oder übersteigen, gilt nicht als bedürftig. Bewerberinnen und Bewerber, die der evangelischen Konfession angehören, werden bevorzugt berücksichtigt. Gefördert können andere Personen werden, sofern diese sich in einer anderen Kirche oder sozial engagieren.

Die Unterstützung besteht in der Regel in einem monatlichen Betrag von 300 €, in Ausnahmefällen bis zu 750 €. Sie wird für ein Jahr gewährt; Folgeanträge sind möglich. Es können aber auch Projekte wie etwa Auslandsreisen gefördert werden, die für den Abschluss des Studiums erforderlich sind. Andere Stipendien stellen kein Ausschlusskriterium dar.

Folgende Bewerbungsunterlagen sind erforderlich und unter dem Kennwort „Studienbeihilfe aus der Dr. Wolff’schen Stiftung“ an das Institut für Verfahrensrecht, Philipps-Universität, Fb. 01, Universitätsstr. 6, 35032 Marburg zu senden:

1. Ein kurzes Gutachten (in der Regel ein bis zwei DIN A4-Seiten) über die Persönlichkeit und wissenschaftliche Leistung der Bewerberin oder des Bewerbers durch eine Professorin oder einen Professor der Philipps-Universität Marburg

2. Der Student oder Wissenschaftler hat folgende Unterlagen einzureichen:

  • Formular zur Beantragung eines Stipendiums aus Mitteln des Studienförderungsfonds der Dr. Wolff’schen Stiftung (Download: Formular zur Beantragung eines Stipendiums)
  • Einen tabellarischen Lebenslauf
  • Eine detaillierte Darstellung der gegenwärtigen sozialen und finanziellen Situation. BAFöG-Empfänger, deren gegenwärtige Versorgung sichergestellt ist, pflegt die Stiftung grundsätzlich nicht zu fördern. Die Bewerber sollten deshalb angeben, inwieweit sie Förderungsmittel nach dem BAFöG erhalten bzw. warum ihnen diese Mittel versagt sind. Zu erklären ist gegebenenfalls auch, warum die Eltern nicht in der Lage sind, das Studium oder die sonstige Fortbildung zu finanzieren (Beruf der Elternmit Verdienstbescheinigung, noch im Hause der Eltern lebende Kinder, Geschwister im Studium usw.). Der Erhalt anderer Stipendien ist kein Ausschlusskriterium; relevant für die Berücksichtigung einer Bewerbung ist die Unterschreitung der BAFöG-Grenze. Für Rückfragen steht mein Sekretariat (Frau Angela Beltz, sekretariat.verfahrensrecht@jura.uni-marburg.de) zur Verfügung.
  • Erklärung über religiöses oder soziales Engagement
  • Belege (in Fotokopie) über die bisher erworbenen Scheine, Zwischen- oder Abschlussprüfungen und Diplome
  • (Soweit einschlägig) Ein kurzer Bericht über Thema, Arbeitsplan und Stand der geplanten Dissertation
  • Für den Fall der Förderung ist die Immatrikulation für den Förderzeitraumnachzuweisen.

Die vollständigen Unterlagen müssen bis zum 15. Februar bzw. bis zum 15. September des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird eine kurze Vorstellung ihrer Person und ihres Werdegangs vor dem Sonderkuratorium erwartet (im Falle von Promovierenden soll es sich hierbei um eine kurze Vorstellung ihres Projektes handeln). Der Termin wird nach einer Vorauswahl bekannt gegeben.

 

Studentisches Wohnen mit Kind

Mit dem Projekt "Studentisches Wohnen mit Kind" bietet die Dr.
Wolff'sche Stiftung eine spezielle Studienförderung an. Ein Gebäude in zentraler Lage in Marburg-Ockershausen steht dafür zur Verfügungund ermöglicht Studierenden, die bereits ein Kind oder mehrere Kinder haben, gemeinschaftliches Wohnen in Nachbarschaft zu Studierenden in ähnlicher familiärer Situation. Die Vereinbarkeit eines erfolgreichen Studiums mit den Herausforderungen der Elternschaft soll in einer von gegenseitiger Hilfe und Rücksichtnahme geprägten Atmosphäre gefördert werden.

Die drei separaten Wohnungen gewährleisten jeweils eine eigenständige Wohnsituation. Dabei haben zwei Wohnungen (mit 43 qm bzw. 57 qm
Wohnfläche) eine gemeinsame Küche, während eine dritte Wohnung mit 56 qm Wohnfläche mit einer eigenen Küche ausgestattet ist. Ein Unterstellplatz für Fahrräder ist vorhanden, ebenso eine Waschküche im Keller für die eigene Waschmaschine.

Ziel des Projektes ist es, durch eine an die persönlichen Bedürfnisse von Eltern und Kindern angepasste Wohnsituation eine Fortführung des Studiums und dessen erfolgreichen Abschluss in einem zeitlich angemessenen Rahmen zu ermöglichen.

Bewerben können sich verheiratete, unverheiratete oder alleinerziehende Studierende, die an der Marburger Philipps-Universität immatrikuliert sind. Dem sozialen Standpunkt des Stifters Dr. Johann Wolff folgend, werden die Wohnungen nach Bedürftigkeit der Bewerber vergeben.
Einkommensnachweise, Nachweise von Stipendien (z. B. Bafög-Bescheid), Familienstandsangaben sind neben der Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen. Die Mietverträge werden im Hinblick auf die Regelstudienzeiten befristet abgeschlossen und können auf Antrag verlängert werden, sofern die Voraussetzungen eines Studiums oder einer Promotion gegeben sind.

In der Nähe des Gebäudes befinden sich Kindergarten, Grund- und weiterführende Schulen, Arztpraxis, Apotheke, Bäckerei, Lebensmittelgeschäft, evangelische Kirche und Sportstätten mit vielfältigen Freizeitangeboten.

Bewerbungen erfolgen schriftlich an die Dr. Wolff'sche Stiftung, Stiftstraße 25, 35037 Marburg,
Tel.: 0 64 21 - 33 83 1, E-Mail: info@wolffschestiftung.de.

 

 

Die Unterkunft